
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gasthaus Schwanen Nehren eG
GSN_AGB_V1.0 – gültig ab 16.10.2017 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Gasthaus Schwanen Nehren 1 Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Gasthauszimmern zur Beherbergung, für die Vermietung von Tagungs- und Veranstaltungsräumen sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen. 1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gasthauses in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 2.1 Vertragspartner sind das Gasthaus Schwanen, Hauptstraße 28, 72147 Nehren (Gasthaus) und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Gasthaus zustande. Dem Gasthaus steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. 2.2 Der Kunde haftet für die komplette Buchung und deren Bezahlung, auch wenn für die eingebuchten Personen eine SelbstzahlerVereinbarung getroffen wurde, diese aber ihre Rechnungen nicht fristgerecht beglichen haben. In diesem Fall wird der Besteller als Vertragspartner sofort kostenersatzpflichtig. 2.3 Alle Ansprüche gegen das Gasthaus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gasthauses beruhen. 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 3.1 Das Gasthaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Gasthauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Gasthaus beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Gasthaus verauslagt werden. 3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3.4 Das Gasthaus kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gasthauses oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Gasthauses erhöht. 3.5 Rechnungen des Gasthauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Gasthaus kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Gasthaus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 3.6 Das Gasthaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Gasthaus berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 3.8 Das Gasthaus ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 3.9 Karten für Veranstaltungen werden dem Kunden erst ausgehändigt, wenn diese bezahlt sind, erst dann ist der Verkauf abgeschlossen. Eine Rückgabe/ Rückvergütung verkaufter Karten ist ausgeschlossen. 3.10 Wir stellen Ihnen in unseren Geschäftsräumen einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs (Hotspot) zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Die Bereitstellung des Hotspots richtet sich nach unseren jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf einen funktionsfähigen Hotspot oder eine bestimmte örtliche Abdeckung des Hotspots besteht nicht. Wir gewährleisten ferner nicht, dass der Hotspot störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann. Auch können wir keine Übertragungsgeschwindigkeiten gewährleisten. Wir behalten uns das Recht vor, den Zugang zum Hotspot im Falle notwendiger technischer Reparatur- und Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Dienste über den Hotspot genutzt werden können. So können insbesondere Port-Sperrungen vorgenommen werden. In der Regel wird das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails ermöglicht. Um die Leistungen des Hotspots für Sie zu erbringen, ist die Verwendung von personenbezogenen Daten Ihres Endgerätes erforderlich. In dem Zusammenhang werden ggf. auch die MAC- und/oder IPAdressen von Endgeräten temporär gespeichert 3.11 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gasthauses aufrechnen oder verrechnen. 4 Rücktritt des Kunden (Stornierung) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gasthaus geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Gasthaus der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 4.2 Aktuell gültige Stornierungsbedingungen finden Sie auf unserer Homepage in den Bereichen „Gästezimmer“ und „Saal im Rot-KreuzHäusle“, oder Sie erhalten sie auf telefonische oder schriftliche Anfrage. 4.3 Sofern zwischen dem Gasthaus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gasthauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Gasthaus ausübt. 4.4 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Gasthaus einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Gasthaus den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Gasthaus hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Gasthaus den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 5 Rücktritt des Gasthauses 5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Gasthaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Gasthauses mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Gasthaus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Gasthaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 5.3 Ferner ist das Gasthaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls – Höhere Gewalt oder andere vom Gasthaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; – das Gasthaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gasthauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gasthauses zuzurechnen ist; – der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; – ein Verstoß gegen Ziffer 1.2, oder 8 vorliegt. 5.4 Der berechtigte Rücktritt des Gasthauses begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 6 Zimmerbereitstellung und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gasthaus spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Gasthaus aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Gasthaus kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 7 Haftung des Gasthauses 7.1 Das Gasthaus haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gasthauses beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gasthauses beruhen. Einer Pflichtverletzung des Gasthauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gasthauses auftreten, wird das Gasthaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Gasthaus dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Gasthaus. 7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Gasthausparkplatz – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Gasthausgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Gasthaus nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4. 7.4 Weckaufträge werden vom Gasthaus mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Gasthaus übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Gasthaus haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4. 8 Pflichten des Kunden 8.1 Der Kunde haftet für die W-LAN-Codes bzw. deren Missbrauch, die für ihn, von ihm untergebrachte Gäste bzw. Tagungsteilnehmer ausgegebenen werden. Es ist jegliche Handlung bei der Nutzung des Hotspots untersagt, die gegen geltendes Recht verstößt, Rechte Dritter verletzt oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstößt. Ebenfalls untersagt ist jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb unseres Hotspots zu beeinträchtigen, insbesondere unsere Systeme unverhältnismäßig hoch zu belasten. 8.2 Das Gasthaus ist ein Nichtraucherhaus, alle Räumlichkeiten sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Für Rauchen in den Zimmern oder anderen Räumlichkeiten ist das Gasthaus berechtigt, eine Reinigungspauschale in Höhe von 150 € pro Zimmer und 250 € pro Veranstaltungsraum zu berechnen und fristlos vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat in diesem Fall die volle Summe zu begleichen, die durch seine Reservierung anfällt, auch wenn er bzw. seine untergebrachten Gäste das Gasthaus bzw. das Veranstaltungsgebäude vorzeitig durch eigenes Verschulden aufgrund dieses Rücktritts verlassen müssen. Für alle Schäden und Kosten, die durch Rauchen in unerlaubten Zonen des Gasthauses verursacht werden, haftet der Buchende in voller Höhe, ebenso für Schäden und Kosten, die durch Manipulationen bzw. Manipulationsversuche an den Rauchmeldern verursacht werden. Es steht dem Buchenden frei, die Kosten, sollte es sich um andere, von ihm im Gasthaus untergebrachte Personen handeln, von diesen wieder einzutreiben. 8.3 Für Bewirtungen bzw. Essenlieferungen bei Tagungen und Veranstaltungen, die von bzw. durch einen Caterer durchgeführt werden, haftet dieser für seine Dienstleistungen, Waren und Erzeugnisse gegenüber dem Kunden. Alle daraus resultierenden Ansprüche muss der Kunde direkt mit dem Caterer verhandeln. Das Gasthaus haftet lediglich für seine eigenen Dienstleistungen. 8.4 Jeder Caterer haftet gegenüber dem Gasthaus für Schäden, die während der Mietdauer am Gebäude oder den Gegenständen des Vermieters durch ihn verursacht werden. Der Caterer hat Sorge dafür zu tragen, dass seine Mitarbeiter und die Gäste Einrichtung und Räumlichkeiten pfleglich behandeln. Er hat während der Mietzeit auch stellvertretend das Hausrecht und kann somit auch Verweise bzw. Hausverbote aussprechen. Der Caterer hat während der Mietdauer darauf zu achten, dass die Hausordnung, Gesetze und Verordnungen der Kommune befolgt und durchgesetzt werden. Das gilt insbesondere für nächtliche Lärmemissionen, Beschädigungen und Verschmutzungen im und um das Gebäude, die durch Gäste verursacht werden. Für diese Schritte ist er gegenüber dem Vermieter mitteilungs- und rechenschaftspflichtig. Der Caterer trägt dafür Sorge, dass nicht gemietete Räume nicht von ihm, seine Mitarbeitern oder seinen Gästen betreten werden. 8.5 Der Kunde hat für Beschädigungen oder Verluste, die durch seine Mitarbeiter, seine Hilfskräfte sowie durch von ihm eingemietete bzw. eingebuchte Personen verursacht worden sind ebenso einzustehen, wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, muss die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen durch das Gasthaus ausdrücklich genehmigt worden sein. Soweit das Gasthaus für den Buchenden technische oder sonstige Geräte von Dritten beschafft, handelt es im Namen des Buchenden. Der Buchende haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Geräte und stellt das Gasthaus von Ansprüchen Dritter frei. Der Buchende darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, in diesen Fällen wird eine Allgemeinkostengebühr, unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes, berechnet. 8.6 Zeitungsanzeigen und öffentliche Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gasthauses. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, hat das Gasthaus das Recht, die Veranstaltung abzusagen. Hat das Gasthaus begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder seinen Ruf zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann es die Veranstaltung absagen. 9 Schlussbestimmungen 9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Nehren (Württ.). Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls Nehren (Württ.). 9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
